AGB / Reisebedingungen
I. BUCHUNG DER REISE
1. Anfragen: Wir nehmen Buchungsanfragen entgegen und teilen Ihnen mit, ob die gewünschten Leistungen Ihrer Buchungsanfrage buchbar sind. Wenn Sie daraufhin diese Leistung bestätigen, kommt es zu einer Buchung. Die Anmeldung / Buchung kann hierbei in beliebiger Form erfolgen.
2. Mit der Anmeldung / Buchung bietet der Kunde montagne & mare (nachfolgend m&m genannt) den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Buchung durch m&m zustande. An Ihre vorangehende Anmeldung sind Sie bis zur Bestätigung durch m&m, jedoch längstens 16 Tage am Datum der Anmeldung gebunden.
3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit m&m. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Reisebeschreibung oder der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
4. Die aufgrund der Anmeldung erfaßten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet.
II. ZAHLUNG
1. Mit Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch EUR 250 pro Reisenden fällig. Ihre Zahlungen sind gemäß § 651k Abs. 3 BGB abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung / Rechnung den Sicherungsschein für die Kundengeldabsicherung erhalten. Bitte überweisen Sie uns innerhalb von 10 Tagen die in der Rechnung ausgewiesene Anzahlung auf unser Konto bei der Deutschen Bank.
2. Ihre Reiseunterlagen (Voucher / Gutscheine, Reiseführer und Anreiseinformationen) erhalten Sie gegen Restzahlung des Gesamtpreises, die 29 Tage vor Abreise fällig ist. Bei Buchungen, die weniger als 29 Tage vor Abreise erfolgen, ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort zu zahlen.
3. Stornoentschädigungen und Umbuchungsgebühren sind stets sofort zu leisten.
III. STORNIERUNG oder UMBUCHUNG
1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Rücktritt vom Reisevertrag und Umbuchungen bedürfen der Schriftform.
2. m&m berechnet bei Rücktritt eines Reiseteilnehmers gemäß § 651 i Abs. 2 folgende pauschalierte Stornogebühren pro Person:
a) bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 10 %
b) ab 41. Tag bis 29. Tag vor Reiseantritt 30 %
c) ab 28. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
d) ab 14. Tag vor Reiseantritt 90 % des jeweiligen Reisepreises.
Als Stichtag gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
Bei Nichtantritt ohne vorherige Rücktrittserklärung verfällt der gesamte Reisepreis.
Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens aufgrund seines Rücktritts unbenommen.
3. Eine Umbuchung der Unterkunft bzw. des Reisetermins ist bis zum 29. Tag vor Reiseantritt gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 40 im Rahmen der Buchungsverfügbarkeit möglich. Spätere Änderungen sind nur durch Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.
IV. VERSICHERUNGEN
1. Gegen die in Ziffer III. genannten Rücktrittskosten (Stornoentschädigung) kann sich der Reiseteilnehmer durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung versichern. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer solchen Versicherung.
2. Wir raten Ihnen die Buchung eines Reiseversicherungs-Paketes, welches folgende Versicherungen umfaßt: Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Soforthilfe-Versicherung und Reise-Krankenversicherung einschließlich Ambulanzflug aus dem Ausland. Interessant können auch Einzelversicherungen sein wie eine Reise-Unfall- und Reise-Haftpflicht-Versicherung sowie ein Autoreise-Schutz.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.erv.de. Die Leistungen der Europäischen Versicherung erläutern und vermitteln wir Ihnen gerne.
V. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
1. Die vertragliche Haftung von m&m gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder
b) m&m für einen einem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Die Haftung von m&m gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
VI. RECHTE und OBLIEGENHEITEN bei MÄNGELN
1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. m&m kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2. Leistet m&m nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn m&m die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.
3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
4. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Bestimmung einer solchen Frist bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von m&m verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
VII. HINWEISE bei ANKUNFT und KAUTION
1. Bei Ankunft muß der Reisende dem Eigentümer oder dessen Vertreter Mietgutschein und Pass bzw. Personalausweis zur gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung vorlegen.
2. Der Reisende muß bei Schlüsselübergabe die bei einigen Domizilen geforderte Kaution (vgl. Preisliste: die durchschnittliche Höhe beträgt ca. EUR 100) bar beim Eigentümer oder dessen Vertreter hinterlegen. Diese Kaution wird am Abfahrtstag abzüglich evtl. entstandener Schäden im Haus und evtl. Nebenkosten, die nicht im Reisepreis inbegriffen sind, zurückerstattet.
VIII. RECHTE und PFLICHTEN der REISELEITUNG
1. Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen sind während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen m&m anzuerkennen oder entgegenzunehmen.
2. Die Kündigung des Reisevertrages durch m&m kann auch durch den Reiseleiter oder örtlichen Vertreter von m&m ausgesprochen werden; diese sind insoweit von m&m bevollmächtigt.
IX. RÜCKTRITT durch MONTAGNE & MARE
1. Bis 1 Monat vor Reiseantritt kann m&m vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall ist der Reiseteilnehmer berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, wenn m&m diese ohne Mehrpreis bereitstellen kann. Das Verlangen der Ersatzreise muß unverzüglich gegenüber m&m oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden.
2. Wenn ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung einer Reise nachhaltig stört oder er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, so hat m&m das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt m&m erhalten, evtl. ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dem Kunden zurückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung gehen bedingte Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
X. ANSPRUCHSTELLUNG, VERJÄHRUNG
1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muß der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise m&m gegenüber geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert war.
2. Die in Ziffer 1. bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
XI. PASS- und GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
1. Die Bekanntgabe solcher Bestimmungen bei Buchung einer Reise oder Reiseleistung dem Reiseteilnehmer gegenüber bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bitte weisen Sie uns darauf hin, wenn Sie eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft haben. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt worden sind.
2. Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten und Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
XII. GÜLTIGKEIT der ANGABEN
Dieses Angebot wurde am 08.04.02 erstellt. Naturgemäß kann es nur die zu diesem Zeitpunkt geplanten Einzelheiten der Reiseabwicklung enthalten. Änderungen insoweit sind daher möglich und bleiben vorbehalten. Maßgebend hinsichtlich der geschuldeten Leistung ist daher allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit sonstigen vertraglichen Abreden.
XIII.SONSTIGES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen der §§ 651 a) ff des BGB.

